Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt, dann Entscheiden nur Sie darüber, ob und wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Es steht Ihnen frei einen Gutachter und Rechtsanwalt zu beauftragen. 

 

Die dadurch entstandenen Kosten muss die Versicherung des Unfallgegners übernehmen. 

 

Ein unabhängiges Gutachten beziffert die Schadenhöhe. Und trifft wichtige Aussagen zum Fahrzeugwert, der Wertminderung und dem Nutzungsausfall. 

 

Vermeiden Sie es, sich auf das Schadenmagement der gegnerischen Versicherung ein zu lassen. Dieses ist auf Kostensenkung ausgelegt.

 

1. Sie hatten einen unverschuldeten Unfall ?  Rufen sie uns an! 

2. Wir erstellen ein Gutachten, damit Sie Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können.

3. Enthalten sind Schadenhöhe, evtl. Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagenklasse.

4. Da verschiedene Abrechnungsvarianten möglich sind, erläutern wir diese.

5. Sie fahren ein getuntes Fahrzeug? Das es so nur 1 mal gibt?

6. Dann benötigen Sie ein Wiederherstellungsgutachten. 

 

Sofort Begutachtung 24 Stunden, 7 Tage die Woche. 

 

Am Unfallort

1. zunächst Unfallstelle absichern

2.erste Hilfe leisten

3.wenn nötig, Rettungsdienst anrufen

4. am Unfallort bleiben

6. Zeugen benennen

7.Fotografieren Sie den Unfallort ( Handy ) und bei Bagatellschäden ohne

Personenschaden Fahrbahn räumen

8. teilt der Unfallgegner seine Versicherung nicht mit, kann man diese anhand des Kennzeichen

 

 

 

 

 

Gutachten für

Pkw, Lkw, Busse, Motorräder, Baumaschinen, Anhänger, Fahrräder, Sonderfahrzeuge

beim Zentralruf der Autoversicherer ermitteln.

 

 

Daten

 

Kennzeichen

Name

Anschrift

Versicherung und Nr.

Datum, Uhrzeit

Unfallort

Zeuge mit Anschrift und Tel.

 

Sachverständigenbüro H.Fichtner